20. April 2023

UKCA konforme Druckgeräte-Stähle

Dillinger erhält Zulassung für UKCA konforme Druckgeräte-Stähle.

Zu Beginn des Jahres 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Ab dem 01. Januar 2021 galt die UKCA-Kennzeichnung, wobei eine Übergangsfrist von zwei Jahren festgesetzt wurde, die es erlaubte weiterhin CE gekennzeichnete Produkte zu vertreiben und einzusetzen. Die Übergangsfrist lief jedoch zum 31.12.2022 aus. Ab dem 01. Januar 2023 ist eine UKCA-Kennzeichnung für viele im Vereinigten Königreich in Verkehr gebrachte Produkte verpflichtend, darunter auch Druckgeräte. UKCA steht hierbei als eine Abkürzung für „UK Conformity Assessed“. Alle Druckgeräte, die in den Geltungsbereich der „Pressure Equipment (Safety) Regulations 2016“ fallen, müssen nun mit UKCA gekennzeichnet werden.

Gleichzeitig verlor die Europäische Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU im Vereinigten Königreich ihre Gültigkeit. Nach der neuen Richtlinie sollten Lieferanten der Stähle zum Bau der UKCA konformen Druckgeräte durch einen „approved body“ zugelassen sein. Diese Zulassung hat Dillinger für beide Werke (in Dillingen und in Dünkirchen) erhalten. Der Geltungsbereich entspricht dem der Zulassung der Europäischen Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68/EU.

Weitere Informationen:

Zulassungen Dillinger

Kundeninformation: Stähle zum Bau von UKCA konformen Druckgeräten
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Jörg Maffert
Head of Marketing & Technical Support, Energy Transmission & Processing, Protection Steel

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Fax: +49 6831 473089
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Philipp Ludwig
Head of Sales Department, Energy Transmission & Processing

Tel.: +49 6831 472472
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